Schadengutachten nach Verkehrsunfall

Unfallgutachten in Köln – Schäden vollständig dokumentieren

Nach einem unverschuldeten Unfall sichern wir Schadenbild, Reparaturweg und wertrelevante Positionen unabhängig und nachvollziehbar. Die Besichtigung ist in Köln auch mobil am Fahrzeugstandort möglich.

Termine häufig in 24–48 Stunden
Köln und Umgebung, mobil vor Ort
Unabhängig und beweissicher dokumentiert
Beweissichere Foto- und Schadendokumentation
Prüfung von Reparaturkosten und Wertminderung
Geschütztes PDF für die weitere Schadenregulierung

Mehr als ein Kostenvoranschlag

Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag konzentriert sich auf die Reparatur. Ein Unfallgutachten dokumentiert zusätzlich Fahrzeugzustand, Schadenumfang, Plausibilität und mögliche wirtschaftliche Folgen.

Fotos allein zeigen häufig nicht, welche Bauteile betroffen sind, welche Messungen vorgenommen wurden oder warum ein Reparaturweg erforderlich ist.

  • Schadenbereich und Anstoßrichtung
  • Reparaturweg, Teile und Arbeitspositionen
  • Abgrenzung von Vor- und Altschäden
  • Wirtschaftliche Kennwerte im Einzelfall

Unabhängige Wahl nach dem Unfall

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Bei sehr kleinen Schäden kann ein umfangreiches Gutachten unverhältnismäßig sein. Im Zweifel klären wir, ob eine kompaktere Dokumentation passt.

Mobile Schadenaufnahme in Köln

Wir besichtigen das Unfallfahrzeug nach Termin im Kölner Prüfstudio oder mobil am Standort. Halten Sie nach Möglichkeit Fahrzeugschein, Unfallbericht, Schadennummer und vorhandene Fotos bereit.

Messwerte, Bilder und Fahrzeugdaten werden ausgewertet. Das fertige Gutachten steht anschließend geschützt als PDF bereit.

So läuft Ihr Termin ab

  1. 1

    Unfallstelle sichern und Schaden sowie Beteiligte dokumentieren.

  2. 2

    Termin im Prüfstudio oder am Fahrzeugstandort anfragen.

  3. 3

    Wir erfassen Fahrzeugdaten, Schadenbild, Messwerte und Reparaturweg.

  4. 4

    Das fertige Unfallgutachten wird digital bereitgestellt.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei unklarer Haftung kann die Erstattung streitig sein.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen.

Was brauche ich für die Begutachtung?

Benötigt werden vor allem Fahrzeugschein und Zugang zum Fahrzeug. Hilfreich sind Unfallbericht, Schadennummer und vorhandene Schadenfotos.